Unsere Werte
JEDER MENSCH IST EINZIGARTIG
Wir sehen jeden Menschen, unabhängig von seinen Beeinträchtigungen, als einzigartiges Individuum und gehen davon aus, dass jeder individuelle Fähigkeiten, Stärken und Schwächen hat.
Die Wohnstätten Zwyssig bieten als soziale Institution einen gemeinsamen Raum, wo sich Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen individuell und gemeinsam entfalten, entwickeln und verwirklichen können. Beeinträchtigungen verstehen wir als Form und Ausdruck des Lebens und integrieren sie miteinander in einen lebendigen Alltag.
Unsere Leistungsangebote richten wir konsequent an den Bedürfnissen der von uns begleiteten Menschen und ihrem Umfeld aus. Dazu bieten wir Angebote und Dienstleistungen an, durch die die Klient:innen Teilhabe und Autonomie erlangen sowie Sinn und Kompetenz erleben. Die persönliche Zufriedenheit, die grösstmögliche Selbstbestimmung und das Erleben von Inklusion steht dabei im Zentrum unseres gemeinsamen Schaffens.

AGOGIK- UND BETRIEBSKONZEPT
Unser agogisches Konzept gibt Antworten auf die Frage: Wie werden Klient:innen in den Wohnstätten Zwyssig begleitet?
In den Wohnstätten Zwyssig steht die Person, die bei uns wohnt oder arbeitet, im Mittelpunkt unserer agogischen Arbeit. Wir wollen, dass die Menschen in den Wohnstätten Zwyssig eine gute Lebensqualität haben.
Damit die Lebensqualität gut ist, braucht es vier wichtige Dinge:
1. Teilhabe
Der Begriff Teilhabe bedeutet Beteiligung, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitsprache oder Einbeziehung.
Unter Teilhabe verstehen wir am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Also neue Kontakte zu knüpfen und bestehende zu pflegen, egal ob in den Wohnstätten Zwyssig oder ausserhalb. Wir wollen, dass die Klient:innen, den Alltag und das Leben in den Wohnstätten Zwyssig mitgestalten. Die Klient:innen sollen sich auch ausserhalb der Wohnstätten als Teil der Gemeinschaft erleben und mitwirken. Wir begleiten und unterstützen die Klient:innen dabei, andere Menschen zu treffen, sich ausserhalb der Wohnstätten Zwyssig aufzuhalten, an Freizeitaktivitäten, Bildungsangeboten und politischen Prozessen teilzunehmen.
2. Autonomie
Autonomie meint Selbstbestimmung.
Gemäss der Bundesverfassung sowie den Menschenrechten gibt es ein Grundrecht auf persönliche Freiheit. Das heisst die Möglichkeit zu haben, ohne Zwang zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten auszuwählen. Unser Ziel ist, dass jede:r Klient:in so viel wie möglich in seinem Leben selbst bestimmen kann.
3. Sinnerleben
Mit Sinnerleben meinen wir, im eigenen Leben und Handeln Sinn zu erkennen und zu erleben. Sinnerleben gibt Menschen Motivation, Antrieb und Lebensenergie und ist wichtig für die psychische Gesundheit. Was einer Person das Gefühl von Sinn gibt, ist für jede Person anders. Jede Person muss für sich selbst herausfinden, was ihr das Gefühl von Sinnerleben gibt. Wir unterstützen unsere Klient:innen dabei herauszufinden, worin sie Sinn erleben und was ihnen Lebensfreude bereitet.
4. Kompetenzerleben
Unter Kompetenzerleben wird das Gefühl verstanden, mit seinem eigenen Verhalten etwas zu bewirken. Die Möglichkeit zu haben, Wissen oder Fähigkeiten vielseitig einzusetzen.
Wir verstehen es als unsere Aufgabe, die Klient:innen dabei zu unterstützen, ihre Kompetenzen zu erkennen, zu nutzen und weiterzuentwickeln, wie auch neue Kompetenzen zu entdecken.
UNBRK – SELBSTBESTIMMUNG
Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. In der Schweiz ist sie seit 2014 in Kraft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich durch die UN-BRK zu einer inklusiven Gesellschaft. Die Behindertenrechtskonvention stellt ein wichtiges Instrument dar, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Gemäss der Bundesverfassung sowie den Menschenrechten bzw. der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es ein Grundrecht auf persönliche Freiheit. Dieses Recht wollen wir auch im institutionellen Kontext schützen und wahren. Unter Freiheit wird die Möglichkeit verstanden, ohne Zwang zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten auszuwählen und zu entscheiden. In anderen Worten handelt es sich dabei um das Recht der Selbstbestimmung.
Unser Ziel ist, dass jede:r Klient:in so viel wie möglich in seinem Leben selbst bestimmen kann und aufgrund seiner oder ihrer Wünsche und Entscheidungen selbstbestimmt handeln kann. Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Klient:innen Möglichkeiten und Entscheidungsspielräume zur Selbstbestimmung aufzuzeigen und zu eröffnen. Darüber hinaus ist es aber auch unsere Aufgabe, die Klient:innen dazu zu befähigen Entscheidungen zu treffen und umzusetzen. Im Download-Bereich finden Sie weitere Informationen zur UN-BRK.